Rahmenausschreibung

Rahmenausschreibung 2005

24. Jahr Deutschland - Cup F3A-X

1. Allgemeines

Die Modell-Kunstflugklasse F3A-X setzt sich zum Ziel, den manntragenden Kunstflug mit Großmodellen möglichst originalähnlich nachzuempfinden.

Die Durchführung von Wettbewerben erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen der Klasse F3A aus der Modellsportordnung (BeMod des DAeC), soweit im folgenden nichts anderes vereinbart ist.

2. Durchführung

Der Deutschland-Cup in F3A-X wird in 4 Teilwettbewerben in den Klassen A und B durchgeführt. In die Wertung gehen die 3 besten Teilergebnisse eines jeden Teilnehmers ein. Können wegen widriger Umstände pro Jahr nur 3 Wettbewerbe geflogen werden, ist zur Gesamtwertung das Ergebnis von 2 Teilwettbewerben heranzuziehen.

Bei jedem Teilwettbewerb werden nach Möglichkeit 3 Durchgänge geflogen, von denen die beiden besten gewertet werden.

In beiden Klassen besteht das Flugprogramm aus einem bekannten Programm mit jährlichem Wechsel.

Bei jedem Teilwettbewerb kann bei mehr als 3 Doppeldeckern eine gesonderte Doppeldecker-Wertung durchgeführt werden, die aus den prozentualen Ergebnissen der Klassen A und B gemeinsam gebildet wird.

Es ist untersagt, daß ein Modell von zwei oder mehreren Piloten im Wettbewerb eingesetzt wird. Ausnahme: Beim Training am Wettbewerbsort erleidet das Modell eines Piloten einen Totalschaden. In diesem Fall kann der betroffene Pilot mit einem ihm zur Verfügung gestellten Modell eines anderen Piloten den anstehenden Wettbewerb bestreiten. In Streitfällen entscheidet der Wettbewerbsleiter in direkter Absprache mit der Technischen Kommission.

3. Teilnehmer

Teilnahmeberechtigt sind alle Modellflieger, die im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung, sowie einer postalischen Genehmigung zum Betreiben ihrer Fernlenkanlage sind.

Bei der erstmaligen Teilnahme im Deutschland-Cup kann die Wahl der Klasse A oder B nach der Einschätzung seines fliegerischen Könnens durch den Piloten erfolgen. Der Erst- und Zweitplatzierte des Deutschland-Cups in der Klasse B steigt für die Folgejahre zwangsweise in die Klasse A auf. Der freiwillige Wechsel aus der Klasse B in die Klasse A ist jederzeit möglich.
2 A-Piloten, welche bei mindestens 2 Teilwettbewerben mitgeflogen und dabei auf die Anzahl der Teilwettbewerbe bezogen die geringste Punktzahl erzielt haben, können freiwillig in die B-Klasse absteigen. Ehemaligen A-Piloten, die nach mehreren Jahren wieder in die X-Klasse einsteigen wollen, wird in Absprache mit der Technischen Kommission ebenfalls die Möglichkeit gegeben, in der B-Klasse anzufangen.
Hat ein Teilnehmer mehr als ein Wettbewerb in der Klasse A geflogen, ist eine Rückstufung zu B nur in Ausnahmefällen durch die Entscheidung der Technischen Kommission möglich.

4. Modelle

Das verwendete Modell muß ein erkennbarer Nachbau eines manntragenden kunstflugtauglichen Flugzeuges sein. Die Abweichungen des Modells sollten, bezogen auf den im Spannweitenverhältnis berechneten Nachbaumaßstab, nicht größer als +/- 10 Prozent betragen. Die Mindestspannweite beträgt bei Eindeckern 2.1 m und bei Doppeldeckern 1.7 m.

Die Masse des Modells ohne Kraftstoff muss mindestens 6 kg und darf höchstens 10 kg betragen. Modelle mit einer Masse über 10 kg werden nicht, auch nicht außer Konkurrenz, zum Wettbewerb zugelassen. Die Motorisierung der Modelle unterliegt keiner Begrenzung, auf eine ausreichende Schalldämpfung ist jedoch zu achten.

Bei der Entscheidung über die Nichtzulassung eines Modells wegen technischer Mängel unterstützt die Technische Kommission die Sportleitung.
5. Flugprogramme und Bewertung

Geflogen wird in den Klassen A und B. Vorschläge für neue Flugprogramme werden
von der Technischen Kommission ausgearbeitet. Die endgültigen Flugprogramme
werden auf dem letzten Teilwettbewerb des Jahres 2005 von den Teilnehmern
beschlossen und haben jeweils für voraussichtlich 1 Jahre Gültigkeit.

Die Durchgänge werden in der Startreihenfolge B – A ausgeflogen. In beiden Klassen beginnt die Startreihenfolge im 2.Durchgang nach dem 1.Drittel und im 3.Durchgang nach dem 2.Drittel des Teilnehmerfeldes.

Das Flugprogramm ist in einem begrenzten Flugsektor ohne Unterbrechung zu absolvieren. Die Grenzen werden durch 60° Winkel nach beiden Seiten und nach oben gebildet. Die Figuren sollen in einer Grundlinien-Entfernung von ca. 200 m zum Piloten plaziert werden. Das Fliegen in größerer Entfernung wird mit Punktabzügen bestraft.

Verläßt das Modell während des Flugprogramms den Sektor seitlich, so wird dieses von dem jeweils äußeren Punktrichter auf den Wertungszetteln vermerkt. Ein akustisches Signal erfolgt beim Verlassen des Sektors nicht. Der jeweils außen sitzende Punktrichter entscheidet, ob der Sektor während einer Figur verlassen wurde (Markierung x), oder ob die Figur bereits außerhalb begonnen wurde (Markierung xx). Im ersten Fall werden alle Wertungen vom Sportleiter nach dem Fluge um 2 Punkte reduziert, im zweiten Fall ist die Wertung 0.

Die subjektive Bewertung des Schallpegels erfolgt während des Flugprogramms durch die Punktrichter. Bei nicht ausreichender Schalldämpfung kann die Technische Kommission einschreiten.

Die Vorbereitungszeit nach dem letzten Aufruf bis zum Abheben des Modells beträgt 4 Minuten. Kann ein Teilnehmer innerhalb dieser Zeit aufgrund eines technischen Defektes nicht starten, so kann er während des Durchganges von der Sportleitung zu einem weiteren Versuch aufgerufen werden. Mißlingt auch dieser Versuch, so wird der Durchgang mit Null bewertet.

Nach Beendigung der 90 Grad Abflugkurve nach dem geraden Steigflug ist mit einer weiteren 90 Grad Kurve ein einziger Leerdurchflug mit dem Wind erlaubt. Eine Bewertung der Startprozedur erfolgt nicht. Nach einer weiteren Richtungsänderung von 180 Grad erfolgt der Anflug zum Programmbeginn. Nach Beendigung des Programms ist unmittelbar mit dem Landeanflug zu beginnen. Kunstflugeinlagen oder Tiefflüge vor oder nach dem Flugprogramm führen zur Disqualifikation des Piloten für den laufenden Wettbewerb.
Die Ausführungszeit des Flugprogramms unterliegt keiner Begrenzung.

6. Organisation

Von den Teilnehmern des jeweils letzten Teilwettbewerbs wird eine höchstens 5-köpfige Technische Kommission mehrheitlich gewählt. Diese Kommission ist zuständig für alle technischen Fragen der Klasse F3A-X, betreff z.B. Zulassung von Modellen, Flugprogramme und Durchführung der Wettbewerbe. Sie unterstützt die Veranstalter bei der Wahl und Koordination der Wettbewerbstermine.

Die Kosten für die Pokale der Teilwettbewerbe übernimmt der austragende Verein. Der Veranstalter des Abschlusswettbewerbs erhält aus Mitteln des Sponsorings für Pokale der Gesamtwertung 75 €. Zur Reduzierung der Versandkosten sind alle Ausschreibungsunterlagen im Original oder als Datei an die TK zu schicken. Diese übernimmt die Verteilung an potentielle Teilnehmer. Die entstehenden Portokosten werden aus Mitteln des Sponsoring beglichen.
Das Startgeld wird einheitlich auf EUR 20,- festgelegt.

Proteste werden von der Wettbewerbsleitung nur nach der Hinterlegung eines Protestgeldes von EUR 30,- entgegengenommen. Wird dem Protest stattgegeben, so erhält der Teilnehmer das Protestgeld zurück.

Flugprogramme einschließlich einer Figurenbeschreibung sind bei den Mitgliedern der Technischen Kommission bzw. in Internet unter http://www.f3a-x.de/ erhältlich.

Die Technische Kommission für 2005 besteht aus:

Dietrich Altenkirch Rabenrodestr. 2c 38110 Braunschweig
Ludwig Bauer Pfalzstr. 1 86669 Königsmoos
Frank Dohrmann Zum Bärberg 10 21698 Harsefeld
Alexander Heindel Eichweg 16 71254 Ditzingen
Rüdiger Lammich Celler Str. 45 29525 Uelzen


 

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